Texte

Texte
InhaltsverzeichnisKontakt

Erschienen am 28.10.2009

Gesetz über die Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit


Braucht es ein (vorläufiges), kantonales Gesetz? Die CVP Basel-Landschaft fragt sich, ob man nicht auch die Bundeslösung (neues Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches) hätte abwarten können.


 

In ihrer Vernehmlassungsantwort (vgl. nachfolgendes pdf), welche von Frau Beatrice Herwig-Herzog, Landrätin aus Arlesheim verfasst wurde, nimmt die CVP Basel-Landschaft - neben den grundsätzlichen Bedenken - auch zum vorgeschlagenen Gesetz im Einzelnen Stellung.


 
 PDF   PDF
 


Zurück Zurück Drucken Drucken
Volltextsuche

 

Hotlinks






Beitrittserklärung

Werden Sie Mitglied der CVP BL! Bitte das Formular ausdrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle der CVP BL schicken.


Geschäftsstelle CVP Basel-Landschaft
CVP Basel-Landschaft
Postfach 144
4416 Bubendorf
Tel. 061 713 20 05
E-Mail: cvp-bl@cvp-bl.ch

Bausparen

Bausparen schweizweit nach dem BL-Modell!


© 2010 CVP Inhaltsverzeichnis  |  Kontakt   |  Newsletter Webdesign by MySign