Braucht es ein (vorläufiges), kantonales Gesetz? Die CVP Basel-Landschaft fragt sich, ob man nicht auch die Bundeslösung (neues Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches) hätte abwarten können.
In ihrer Vernehmlassungsantwort (vgl. nachfolgendes pdf), welche von Frau Beatrice Herwig-Herzog, Landrätin aus Arlesheim verfasst wurde, nimmt die CVP Basel-Landschaft - neben den grundsätzlichen Bedenken - auch zum vorgeschlagenen Gesetz im Einzelnen Stellung.