
Am 17. Juni stimmen wir im Baselbiet über die Zusammenlegung der sechs Bezirksgerichte (Laufen, Arlesheim, Liestal, Waldenburg, Sissach und Gelterkinden) zu zwei Kreisgerichten (Arlesheim und Sissach) ab. Die Idee ist nicht neu: Was nun als Entlastungsmassnahme angepriesen wird, ist de facto der bereits im Jahr 2005 gescheiterte Versuch der Zentralisierung der Gerichtsorganisation. Damals wurde das Vorhaben übrigens explizit nicht als Sparmassnahme sondern als Strukturvorlage diskutiert.
Nun muss im Baselbiet aber gespart werden und daher stellt sich für mich in erster Linie die Frage nach dem Entlastungsbeitrag dieser Zusammenlegung der sechs Bezirksgerichte zu zwei Kreisgerichten. Dieser Entlastungsbeitrag macht ab 2014 230'000 Franken jährlich aus, dass der Kanton aber erst einmal Geld in die Hand nehmen muss, bevor bei den Gerichten gespart werden kann, steht nicht in der Vorlage. Man rechnet mit Investitionen für den Umbau von mind. 1,25 Millionen Franken. Diese „Entlastungsmassnahme “ wird also kaum vor 2015 zu einer Netto-Ausgabensenkung führen – und deshalb stimme ich am 17. Juni auch Nein.
Ich wehre mich nicht grundsätzlich gegen eine Überprüfung der Gerichtsstrukturen im Baselbiet. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen geht es jedoch um einschneidende Veränderungen für unseren Kanton. Diese unter dem Deckmantel der Spardebatte zu führen, erachte ich als sehr heikel.
Die bisherige Struktur hat sich erfolgreich bewährt und ist im Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert. Der Status quo zeichnet sich durch eine einfache und überschaubare Organisation aus, welche von den BürgerInnen als kundenfreundlich anerkannt wird. Zudem weisen dezentrale Organisationen gegenüber zentralistischen Einheitsgebilden in aller Regel viele handfeste Vorteile auf: mehr Bürgernähe, sie neigen weniger zu bürokratischen Auswüchsen und pflegen schlanke und daher kostengünstige Abläufe.
Die Gefahr besteht, dass eine Zusammenlegung der Gerichte zu einer unnötigen Wasserkopf-Verwaltung führt.